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   VGH Bayern, 10.02.2022 - 2 ZB 21.1560   

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https://dejure.org/2022,3873
VGH Bayern, 10.02.2022 - 2 ZB 21.1560 (https://dejure.org/2022,3873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.2022 - 2 ZB 21.1560 (https://dejure.org/2022,3873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 2 ZB 21.1560 (https://dejure.org/2022,3873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2022 - 2 ZB 21.1560
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es insoweit auf die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens und auch auf seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung, also auf den Standort des Vorhabens ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 12.8.2019 - 4 B 1/19 - juris; B.v. 22.9.2016 - 4 B 23.16 - juris).

    Nach § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist die Bebauungstiefe von der tatsächlichen Straßengrenze aus zu ermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2022 - 2 ZB 21.1560
    Ob eine rückwärtige Bebauung eines Grundstücks zulässig ist, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang die den Maßstab bildenden umliegenden Grundstücke eine rückwärtige Bebauung aufweisen (BVerwG, B.v. 6.11.1997 - 4 B 172.97 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2022 - 2 ZB 21.1560
    Zur näheren Konkretisierung kann insofern auf die Begriffsbestimmungen in § 23 BauNVO zur "überbaubaren Grundstücksfläche", die wiederum gemäß § 23 Abs. 4 BauNVO auch durch Festsetzung der Bautiefe bestimmt werden kann, zurückgegriffen werden (BVerwG, B.v. 16.6.2009 - 4 B 50.08 - ZfBR 2009, 693).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 B 23.16

    Maßstab des Sich-Einfügens in die Umgebung (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2022 - 2 ZB 21.1560
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es insoweit auf die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens und auch auf seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung, also auf den Standort des Vorhabens ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 12.8.2019 - 4 B 1/19 - juris; B.v. 22.9.2016 - 4 B 23.16 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2019 - 1 LA 41/19

    Faktische Baugrenze; nähere Umgebung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2022 - 2 ZB 21.1560
    Konsequenz ist daher, dass die Reichweite der näheren Umgebung auf diejenigen Grundstücke beschränkt ist, die durch die gleiche Erschließungsstraße erschlossen sind und in der Regel auch auf der gleichen Straßenseite liegen (vgl. Johlen in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand April 2021, § 34 Rn. 36; OVG Lüneburg, B.v. 26.8.2019 - 1 LA 41/19 - juris).
  • VG München, 02.05.2022 - M 8 K 20.4178

    Vorbescheid für Einfamilienhäuser - unzulässige Hinterlandbebauung

    Der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 2022 (2 ZB 21.1560), wonach die Reichweite der näheren Umgebung für das Merkmal der Bebauungstiefe auf diejenigen Grundstücke beschränkt sei, die durch die gleiche Erschließungsstraße erschlossen und in der Regel auch auf der gleichen Straßenseite lägen, sei nicht zu folgen.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Konsequenz daher, dass die Reichweite der näheren Umgebung auf diejenigen Grundstücke beschränkt ist, die durch die gleiche Erschließungsstraße erschlossen sind und in der Regel auch auf der gleichen Straßenseite liegen (BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 - juris Rn. 6).

    Daher kommt es auf die von der Klägerin aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der dogmatischen Einordnung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 2022 (2 ZB 21.1560) nicht an.

  • VG Düsseldorf, 27.10.2022 - 28 K 1803/21
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2019 - 4 B 1/19 -, juris, vom 13 Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 8, und vom 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 -, juris Rn. 4, m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 2 ZB 21.1560 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 2 A 1585/20 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 B 3.17 -, juris Rn. 21;.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 2 ZB 21.1560 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. August 2019 - 1 LA 41/19 -, juris Rn. 8; Johlen in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand April 2021, § 34 Rn. 36.

  • VG München, 27.06.2022 - M 8 K 21.5001

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung

    Nur insoweit könnte eine städtebauliche Struktur abgelesen werden, die eine einzeilige Bebauung entlang der Südwestseite der ...straße vorgibt und die Lage des geplanten Hauses 2 im rückwärtigen Grundstücksbereich damit als Überschreitung der durch die südwestlichen Gebäudeaußenwände der straßennahen Bebauung vorgegebenen faktischen Baugrenze erscheinen ließe (vgl. zur maßgeblichen Umgebung bei Beurteilung einer faktischen Baugrenze und der Bebauungstiefe: BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 n.v.; VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.4178 - juris; VG München, U.v. 12.04.2021 - M 8 K 19.3921 - juris Rn. 37 und 41).

    Maßgeblich ist insoweit die Entfernung der südwestlichen Außenwand des Anwesens ...straße 10 a und 10 b von der Erschließungsstraße (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 n.v.; VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.4178 - juris; VG München, U.v. 12.04.2021 - M 8 K 19.3921 - juris Rn. 37 und 41).

  • VG München, 13.11.2023 - M 8 K 22.497

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids, Einfügen nach der

    Das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verwendete Kriterium "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll" regelt sowohl die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl als auch ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.1987 - 4 B 60/87 - juris Rn. 2; B.v. 16.6.2009 - 4 B 50/08 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die nähere Umgebung für das Einfügenskriterium der überbaubaren Grundstücksfläche daher regelmäßig auf diejenigen Grundstücke beschränkt ist, die durch die gleiche Erschließungsstraße erschlossen sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 - juris Rn. 6).

  • VG Lüneburg, 15.07.2022 - 2 A 185/20

    Carport; faktische Baugrenze; Nebenanlage

    Insoweit ist die Regelung des § 23 BauNVO heranzuziehen (Bay. VGH, Beschl. v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 19.10.2020 - 15 ZB 20.280 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 25.4.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 19.6.2008 - 7 A 2053/07 -, juris Rn. 27 ff.; Thür.
  • VG München, 04.12.2023 - M 8 K 22.6288

    Klage auf Erteilung eines Vorbescheids, Einfügen eines Wohnhauses in die nähere

    Wenn man zugrunde legt, dass die maßgebliche Umgebung für das Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche vorliegend durch die Bebauung, die von der Südlichen ... erschlossen wird (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 - juris Rn. 6), gebildet wird, lassen sich weder prägende Bebauungstiefen noch faktische rückwärtige Baugrenzen ablesen.
  • VG Lüneburg, 15.09.2022 - 2 A 12/20

    Einfügen; Innenbereich; Überbaubare Grundstücksfläche

    Insoweit ist die Regelung des § 23 BauNVO heranzuziehen (Bay. VGH, Beschl. v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 19.10.2020 - 15 ZB 20.280 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 25.4.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 19.6.2008 - 7 A 2053/07 -, juris Rn. 27 ff.; Thür.
  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2023 - 6 K 1112/22

    Bauvorbescheid für Wohnhaus

    Geht man davon aus, dass die maßgebliche nähere Umgebung in der Regel auf diejenigen Grundstücke beschränkt ist, die durch dieselbe Erschließungsstraße erschlossen sind und auch auf derselben Straßenseite liegen, so etwa NdsOVG, Beschluss vom 26. August 2019 - 1 LA 41/19 -, juris (Rn. 8); BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 2 ZB 21.1560 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Oktober 2022 - 28 K 1803/21 -, juris (Rn. 78), liegt eine Heranziehung dieser Bebauung ohnehin nicht nahe.
  • VG München, 17.07.2023 - M 8 K 21.6529

    Innenbereich, Überbaubare Grundstücksfläche, Maßgeblicher Bereich wechselseitiger

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Konsequenz daher, dass die Reichweite der näheren Umgebung auf diejenigen Grundstücke beschränkt ist, die durch die gleiche Erschließungsstraße erschlossen sind und in der Regel auch auf der gleichen Straßenseite liegen (BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 - juris Rn. 6).
  • VG München, 08.08.2023 - M 1 K 19.5953

    Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses als Hinterliegerbebauung

    Ob eine rückwärtige Bebauung eines im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundstücks zulässig ist, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang die maßstabsbildenden Grundstücke eine rückwärtige Bebauung aufweisen (BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 2 ZB 21.1560 - juris Rn. 6).
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